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AGB

Simone Kocher

Malerei und künstlerische Bildgestaltung, Stand 13.03.2023

Diese Bedingungen regeln alles im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit als freischaffende Künstlerin (Verkauf und Ausstellung eigener Gemälde und deren Reproduktionen).

§ 1 Pflichten des Künstlers

1. Der Künstler ist verpflichtet, dem Kunden das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand (wie besichtigt) zu überlassen und ihm, soweit vereinbart, das Eigentum daran zu übertragen.

2. Im Falle einer Beschädigung des Werks ist der Künstler verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen oder Restaurierungen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Kommt darüber eine Vereinbarung nicht zustande, so wird der Künstler für die Reparatur oder Restaurierung dienliche Hinweise geben.

3. Falls es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wird mit dem Kauf nur das Eigentumsrecht an dem Originalwerk selbst übertragen. Soweit eine Nutzung des Werks der Einwilligung des Künstlers bedarf, wird er diese nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Gegebenenfalls ist eine weitere Vergütung zu vereinbaren.

§ 2 Vergütung

1. Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung und ohne Abzug zahlbar. 2. Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich als Bruttopreise.

§ 3 Urheberrecht

1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, erwirbt der Kunde ohne besondere Vereinbarung keine Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sondern nur das Eigentumsrecht am Original selbst.

2. Soweit das Werk ausgestellt wird, sind für die jeweilige Ausstellung die Rechte zur aktuellen Berichterstattung (§ 50 UrhG) eingeräumt, ebenso - gegen je 3 Belegexemplare - das Recht zum Abdruck im Katalog, auf Plakaten und Einladungskarten zur Ausstellung. Darüber hinausgehende Werknutzungen bedürfen der Einwilligung des Künstlers.

3. Der Kunde erkennt das Folgerecht gemäß § 26 UrhG und das Zugangsrecht gemäß § 25 UrhG an. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, sofern ihn der Künstler zur Hälfte an dem Erlös dieser Nutzung beteiligt und die Überlassung des Werks den Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt.

4. Überlässt der Künstler dem Kunden leihweise Unterlagen (Fotos, Begleittexte) zu den Werken, so ist damit keine Rechtseinräumung verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor einer eventuellen Nutzung (Vervielfältigung u.ä.) mit dem Urheber dieser Unterlagen eine Vereinbarung zu treffen.

§ 4 Sorgfaltspflicht/ Versicherung

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk, auch wenn er das Eigentum daran erworben hat, sorgfältig zu behandeln und jede Form von Beeinträchtigung des Werks (Veränderung, Beschädigung, Zerstörung) zu unterlassen.

2. Handelt es sich bei dem Werk um ein Unikat, so ist der Kunde im Falle einer Beschädigung verpflichtet, den Künstler zu unterrichten bevor das Werk öffentlich zur Schau gestellt wird. Der Künstler ist sodann berechtigt, eine Vereinbarung gemäß §1, Abs. 2, Satz 1 zu verlangen; kommt diese nicht zustande, so hat die Reparatur oder Restaurierung unter Beachtung der Hinweise des Künstlers gemäß § 1, Abs. 2, Satz 2 zu erfolgen.

3. Solange das Werk im Eigentum des Künstlers steht, ist der Kunde verpflichtet, das Werk auf eigene Rechnung zum angegebenen Kaufpreis (ohne MWST) zu versichern oder gegen Erstattung der Kosten durch den Künstler versichern zu lassen.

§ 5 Rückgabepflicht

1. Wird das Werk dem Kunden nur vorübergehend überlassen (§ 6 und § 7), so ist er verpflichtet, es unverzüglich nach Vertragsende zurückzugeben.

2. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 6 Ausstellungen

1. Für Ausstellungen wird, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, ein Ausstellungshonorar berechnet.

2. Erwirbt der Kunde während der Vertragsdauer eines der Werke aus der Ausstellung, so wird das Ausstellungshonorar auf den Kaufpreis angerechnet. § 7 Überlassung für Galeriezwecke

1. Die Galerie ist verpflichtet, sich nachhaltig für den Verkauf der ihr überlassenen Werke einzusetzen.

2. Vermittelt die Galerie den Verkauf eines ihr überlassenen Werkes, so erhält sie eine Provision in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes vom Kaufpreis. Vermittelt die Galerie nachweislich Verkäufe aus dem Atelier des Künstlers, so gilt entsprechendes.

§ 8 Kauf

1. Das gelieferte bzw. überlassene Bild bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Künstlers.

2. Soweit der Verkauf durch eine vom Künstler bevollmächtigte Person erfolgt, sind diese Geschäftsbedingungen zum Vertragsinhalt zu machen, der Käufer ist ausdrücklich auf den Vorbehalt der Rechte gemäß § 3 hinzuweisen und darüber zu informieren, dass ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten nicht möglich ist.

3. Für den Fall einer Weiterveräußerung des Werkes durch den Erwerber gilt Absatz 2 entsprechend.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz Gerichtsstand; der Künstler ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 10 Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht: Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtszeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Simone Kocher, Freilandstrasse 20, 90482 Nürnberg.

2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss insoweit ggf. ein Wertersatz geleistet werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst nahe kommt.

3. Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

Simone Kocher

 

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